Glasbearbeitung Henneberg & Co.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen



Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Aufträge
Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu diesen Bedingungen vorbehalten.

Beanstandungen
Beanstandungen, die unbeschadet anderslautender gesetzlicher Regelungen nicht spätestens 8 Tage nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich beim Lieferer vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Jede Weiterverwendung beanstandeter Ware schließt Ersatzansprüche aus.

Beschaffenheit der Ware
Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke bzw. der Fehler usw. werden auch vom Verkäufer in Anspruch genommen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware uneingeschränkt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Ware bis zur Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

Erfüllung und Gerichtsstand
ist der Sitz der Lieferfirma. Als Gerichtsstand gilt ausdrücklich das für die Lieferfirma zuständige Amts- oder Landesgericht vereinbart.

Lieferzeiten, Lieferverzug
Liefermöglichkeit bliebt vorbehalten. Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche usw. aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Rücktrittsrecht
Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, welche es ihm ohne sein Verschulden unmöglich machen, die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zu liefern.

Versand und Bruchgefahr
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers.

Zahlungen
Die Rechnungsbeträge sind spesenfrei ohne Abzug gemäß den jeweiligen Bedingungen zahlbar. Eingehende Zahlungen werden, unbeschadet einer anderen Bestimmung des Käufers, auf die älteren fälligen Forderungen verrechnet. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen mindestens 2% über den jeweiligen Diskontsatz ab Verfallstag berechnet.

Garantie
Garantie im handelsüblichen Sinne wird nur gewährt, wenn sie für die Ware ausdrücklich vereinbart wurde.

Stand: Dezember 2005